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Baulasten-Portal

Wer führt das Baulastenverzeichnis für Ihr Grundstück?

Zuständige Bauaufsichtsbehörde, Gebühr und Einsichtsrecht für jede Gemeinde in Deutschland.

128 129 Baugrundstück Nachbargrundstück Baulast
Reicht der eigene Grund für die vorgeschriebene Abstandsfläche nicht, übernimmt der Nachbar sie per Baulast. Im Grundbuch steht davon nichts.

Eine Baulast steht nicht im Grundbuch

Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde: eine Fläche freizuhalten, eine Zufahrt zu dulden, Stellplätze bereitzustellen. Sie hängt am Grundstück und bleibt beim Verkauf bestehen – der Käufer erbt sie mit.

Geführt wird sie in einem eigenen Verzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, nicht beim Grundbuchamt. Wer vor dem Kauf nur den Grundbuchauszug prüft, übersieht sie deshalb systematisch.

Baulast, Baulastarten und Löschung im Überblick

Was Sie hier finden

Zuständigkeit
Die Bauaufsichtsbehörde, die das Verzeichnis für Ihre Gemeinde führt, mit Anschrift und Kontakt.
Rechtslage
Paragraf der Landesbauordnung, Einsichtsrecht und Antragsform – je Bundesland verschieden.
Kosten
Behördengebühr je Grundstück , Richtwert 20,00 €.
Auskunft
Den Auszug selbst beantragen – oder die Beschaffung beauftragen.

Baulastenverzeichnis nach Bundesland

Baulastrecht ist Landesrecht. Zwei Länder führen gar kein Verzeichnis; dort stehen vergleichbare Verpflichtungen im Grundbuch.

Häufig gesucht

Aus dem Ratgeber

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

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