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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 – Baulasten

Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – die Kreisverwaltung des Landkreis, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, teils auch die Verbandsgemeindeverwaltung
Einsicht
bei berechtigtem Interesse
Antragsform
Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.

Gebühren

Regelung
Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Abstandsflächen
§ 8 Abs. 6 LBauO

Für Rheinland-Pfalz berechnen

Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.

Auskunft für Rheinland-Pfalz beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

36 Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz

42 Stellen führen in Rheinland-Pfalz ein Baulastenverzeichnis.

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