Baulastenverzeichnis Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Kreise und Städte
Rechtslage
- Rechtsgrundlage
-
§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 – Baulasten
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – die Kreisverwaltung des Landkreis, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, teils auch die Verbandsgemeindeverwaltung
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.
Gebühren
- Regelung
- Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
- Abstandsflächen
- § 8 Abs. 6 LBauO
Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.
Auskunft für Rheinland-Pfalz beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Kreise und kreisfreie Städte
36 Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.
- Donnersbergkreis
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt
- Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
- Koblenz, kreisfreie Stadt
- Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz
- Landkreis Ahrweiler
- Landkreis Altenkirchen
- Landkreis Alzey-Worms
- Landkreis Bad Dürkheim
- Landkreis Bad Kreuznach
- Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Landkreis Birkenfeld
- Landkreis Cochem-Zell
- Landkreis Germersheim
- Landkreis Kaiserslautern
- Landkreis Kusel
- Landkreis Mainz-Bingen
- Landkreis Mayen-Koblenz
- Landkreis Neuwied
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Landkreis Trier-Saarburg
- Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt
- Mainz, kreisfreie Stadt
- Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt
- Pirmasens, kreisfreie Stadt
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rhein-Lahn-Kreis
- Rhein-Pfalz-Kreis
- Speyer, kreisfreie Stadt
- Südwestpfalz
- Trier, kreisfreie Stadt
- Vulkaneifel
- Westerwaldkreis
- Worms, kreisfreie Stadt
- Zweibrücken, kreisfreie Stadt
Bauaufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz
42 Stellen führen in Rheinland-Pfalz ein Baulastenverzeichnis.
- Baulastenauskunft in Rhaunen
- Donnersbergkreis
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Kreisverwaltung Ahrweiler
- Kreisverwaltung Altenkirchen Abteilung Bau und Umwelt
- Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim
- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
- Kreisverwaltung Daun
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Kreisverwaltung Kaiserslautern
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
- Kreisverwaltung Neuwied
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde (Ref. 61)
- Kreisverwaltung Südwestpfalz
- Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Landkreis Bad Kreuznach
- Landkreis Germersheim
- Landkreis Kusel
- Neustadt an der Weinstraße
- Rathaus Pirmasens
- Rhein-Lahn-Kreises
- Stadt Bad Dürkheim
- Stadt Bingen am Rhein
- Stadt Kaiserslautern
- Stadt Landau in der Pfalz
- Stadt Ludwigshafen am Rhein
- Stadt Ludwigshafen am Rhein
- Stadt Speyer
- Stadtverwaltung Frankenthal
- Stadtverwaltung Idar-Oberstein
- Stadtverwaltung Koblenz
- Stadtverwaltung Trier
- Stadtverwaltung Worms
- Stadtverwaltung Zweibrücken
- Verbandsgemeinde
- Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
- Verbandsgemeinde Trier-Land
- Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach