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Baulasten-Portal

Verbandsgemeinde Trier-Land

Verbandsgemeinde Trier-Land führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Trier, kreisfreie Stadt. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt

Verbandsgemeinde Trier-Land

Anschrift
Gartenfeldstr. 12
54295 Trier
Behördengebühr
Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine geprüften Angaben vor. Eine Einsicht vor Ort setzt ohnehin fast überall einen Termin voraus – der Anruf klärt beides.

Auskunft für Verbandsgemeinde Trier-Land beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was Sie hier beantragen können

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.

Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.

Einsichtsrecht in Rheinland-Pfalz

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Das Interesse ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu begründen und bei Bedarf zu belegen.

Für Ihre Rolle prüfen

Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.

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