Baulastenverzeichnis Brandenburg
In Brandenburg führt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 84 BbgBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Kreise und Städte
Rechtslage
- Rechtsgrundlage
-
§ 84 BbgBO
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis, in Kraft seit 01.07.2016
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis
- Einsicht
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bei berechtigtem Interesse; Notariat und ÖbVI ohne Nachweis
Ohne Nachweis: Notarinnen und Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
- Antragsform
- schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung; einzelne Kreise und Städte bieten Online-Formulare.
Gebühren
- Regelung
- Kommunal nach den Gebührensatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte; Praxisspanne etwa 20 bis 50 € für die schriftliche Auskunft. Eine landeseinheitliche Zahl gibt es nicht.
- Abstandsflächen
- § 6 Abs. 5 BbgBO
Brandenburg ist das einzige Land mit einer 22-jährigen Lücke im Baulastenverzeichnis. Bis 1994 wurde es geführt, dann abgeschafft; von 1994 bis Mitte 2016 sicherte man ausschließlich über beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch, seit dem 01.07.2016 gibt es das Verzeichnis wieder. Eine vollständige Prüfung muss deshalb drei Zeitschichten ansehen: Altbaulasten bis 1994 im Verzeichnis, Dienstbarkeiten von 1994 bis 2016 in Abteilung II des Grundbuchs, und Baulasten ab dem 01.07.2016 wieder im Verzeichnis. § 84 Abs. 6 BbgBO stellt ausdrücklich klar, dass die alten Dienstbarkeiten gültig bleiben.
Auskunft für Brandenburg beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Kreise und kreisfreie Städte
25 Kreise und kreisfreie Städte in Brandenburg. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.
- Barnim
- Dahme-Spreewald
- Frankfurt (Oder)
- Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel
- Kreisfreie Stadt Cottbus
- Kreisfreie Stadt Potsdam
- Landkreis Barnim
- Landkreis Dahme-Spreewald
- Landkreis Elbe-Elster
- Landkreis Havelland
- Landkreis Märkisch-Oderland
- Landkreis Oberhavel
- Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Landkreis Oder-Spree
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Landkreis Prignitz
- Landkreis Spree-Neiße
- Landkreis Teltow-Fläming
- Landkreis Uckermark
- Märkisch-Oderland
- Oberhavel
- Ostprignitz-Ruppin
- Prignitz
- Teltow-Fläming
Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg
22 Stellen führen in Brandenburg ein Baulastenverzeichnis.
- Gemeinde Wandlitz
- Kreisverwaltung Uckermark
- Landeshauptstadt Potsdam
- Landkreis Barnim
- Landkreis Dahme-Spreewald
- Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt
- Landkreis Elbe-Elster
- Landkreis Havelland
- Landkreis Märkisch-Oderland
- Landkreis Oberhavel
- Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Landkreis Oder-Spree
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Landkreis Prignitz
- Landkreis Spree-Neiße
- Landkreis Teltow-Fläming
- Rathaus Kloster Lehnin
- Stadt Brandenburg an der Havel
- Stadt Falkensee
- Stadtverwaltung Cottbus
- Stadtverwaltung Frankfurt / Oder