Zum Inhalt springen
Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Brandenburg

In Brandenburg führt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 84 BbgBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 84 BbgBO

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis, in Kraft seit 01.07.2016

Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis
Einsicht
bei berechtigtem Interesse; Notariat und ÖbVI ohne Nachweis

Ohne Nachweis: Notarinnen und Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Antragsform
schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung; einzelne Kreise und Städte bieten Online-Formulare.

Gebühren

Regelung
Kommunal nach den Gebührensatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte; Praxisspanne etwa 20 bis 50 € für die schriftliche Auskunft. Eine landeseinheitliche Zahl gibt es nicht.
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 BbgBO

Für Brandenburg berechnen

Brandenburg ist das einzige Land mit einer 22-jährigen Lücke im Baulastenverzeichnis. Bis 1994 wurde es geführt, dann abgeschafft; von 1994 bis Mitte 2016 sicherte man ausschließlich über beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch, seit dem 01.07.2016 gibt es das Verzeichnis wieder. Eine vollständige Prüfung muss deshalb drei Zeitschichten ansehen: Altbaulasten bis 1994 im Verzeichnis, Dienstbarkeiten von 1994 bis 2016 in Abteilung II des Grundbuchs, und Baulasten ab dem 01.07.2016 wieder im Verzeichnis. § 84 Abs. 6 BbgBO stellt ausdrücklich klar, dass die alten Dienstbarkeiten gültig bleiben.

Auskunft für Brandenburg beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

25 Kreise und kreisfreie Städte in Brandenburg. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg

22 Stellen führen in Brandenburg ein Baulastenverzeichnis.

Auskunft beantragen