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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Landkreis Dahme-Spreewald

Im Landkreis Dahme-Spreewald führen 2 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 84 BbgBO; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

2
Königs Wusterhausen
Landkreis Dahme-Spreewald

Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen

Lübben (Spreewald)
Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt

Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Brandenburg ist das einzige Land mit einer 22-jährigen Lücke im Baulastenverzeichnis. Bis 1994 wurde es geführt, dann abgeschafft; von 1994 bis Mitte 2016 sicherte man ausschließlich über beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch, seit dem 01.07.2016 gibt es das Verzeichnis wieder. Eine vollständige Prüfung muss deshalb drei Zeitschichten ansehen: Altbaulasten bis 1994 im Verzeichnis, Dienstbarkeiten von 1994 bis 2016 in Abteilung II des Grundbuchs, und Baulasten ab dem 01.07.2016 wieder im Verzeichnis. § 84 Abs. 6 BbgBO stellt ausdrücklich klar, dass die alten Dienstbarkeiten gültig bleiben.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald

40 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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