Baulastenverzeichnis Saarland
In Saarland führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Saarland. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Kreise und Städte
Rechtslage
- Rechtsgrundlage
-
§ 83 LBO Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO) vom 18.02.2004 – Baulasten
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – der Landkreis, der Regionalverband Saarbrücken oder eine Gemeinde mit übertragener Aufgabe
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung.
Gebühren
- Regelung
- Kommunal beziehungsweise nach saarländischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
- Abstandsflächen
- § 7 Abs. 5 LBO
Das Saarland kennt wie Rheinland-Pfalz eine Ermessensregelung für Kern- und Sondergebiete: Dort kann eine geringere Tiefe als 0,4 H gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebiets das rechtfertigt. Ein fester Wert steht nicht im Gesetz.
Auskunft für Saarland beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Kreise und kreisfreie Städte
6 Kreise und kreisfreie Städte in Saarland. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.
Bauaufsichtsbehörden in Saarland
9 Stellen führen in Saarland ein Baulastenverzeichnis.