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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Bremen

In Bremen führt das Bauordnungsamt der Stadtgemeinde Bremen bzw. Bremerhaven das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 82 BremLBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 82 BremLBO

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) vom 29.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024

Geführt von
das Bauordnungsamt der Stadtgemeinde Bremen bzw. Bremerhaven
Einsicht
bei berechtigtem Interesse
Antragsform
schriftlicher Antrag. Für die Baulasterklärung selbst schließt § 82 Abs. 2 BremLBO die elektronische Form aus; die Unterschrift muss beglaubigt oder vor der Behörde geleistet werden.

Gebühren

Regelung
Nach bremischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €. Eine belegte Landeszahl liegt nicht vor.
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 6 BremLBO

Für Bremen berechnen

Bremen beschränkt als einziges Land die nachbarschützende Wirkung der Abstandsfläche: Nach § 6 Abs. 6 Satz 4 BremLBO kommt sie nur drei Vierteln der erforderlichen Tiefe zu, mindestens aber 2,50 m. Ein Nachbar kann sich also erst wehren, wenn dieser Anteil unterschritten wird.

Auskunft für Bremen beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

2 Kreise und kreisfreie Städte in Bremen. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Bremen

2 Stellen führen in Bremen ein Baulastenverzeichnis.

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