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Baulasten-Portal

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Kreisfreie Stadt Bremen. Rechtsgrundlage ist § 82 BremLBO; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt

Freie Hansestadt Bremen

Abteilung
Bauamt Bremen
Anschrift
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon
+49 4213615553
Behördengebühr
Nach bremischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €. Eine belegte Landeszahl liegt nicht vor.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine geprüften Angaben vor. Eine Einsicht vor Ort setzt ohnehin fast überall einen Termin voraus – der Anruf klärt beides.

Auskunft für Freie Hansestadt Bremen beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was Sie hier beantragen können

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.

Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.

Einsichtsrecht in Bremen

Nach § 82 Abs. 5 BremLBO kann Einsicht nehmen oder sich einen Auszug erstellen lassen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Notare und Vermessungsingenieure sind nicht privilegiert.

Für Ihre Rolle prüfen

Bremen beschränkt als einziges Land die nachbarschützende Wirkung der Abstandsfläche: Nach § 6 Abs. 6 Satz 4 BremLBO kommt sie nur drei Vierteln der erforderlichen Tiefe zu, mindestens aber 2,50 m. Ein Nachbar kann sich also erst wehren, wenn dieser Anteil unterschritten wird.

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