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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Gießen

In Gießen führen 3 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 HBO; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

3
Gießen
Landkreis Gießen

Riversplatz 1-9, 35394 Gießen

Reiskirchen
Bauamt in Reiskirchen

Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen

Gießen
Stadt Gießen

Berliner Platz 1, 35390 Gießen

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Hessen hat die freiheitlichste Einsichtsregelung aller 16 Länder: § 85 Abs. 5 Satz 2 HBO sieht ausdrücklich eine öffentlich zugängliche elektronische Auskunft darüber vor, welche Flächen von Baulasten betroffen sind. Der Nachweis eines berechtigten Interesses wird erst für den Inhalt der Baulast verlangt. Beim Abstandsflächenrecht gilt die Sonderregel, dass das errechnete Maß auf volle 0,10 m abzurunden ist.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Gießen

18 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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