Baulastenverzeichnis Landkreis Rosenheim
Zuständig für Baulastauskünfte im Landkreis Rosenheim ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor.
Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.
Gemeinden im Landkreis Rosenheim
44 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.
- Albaching
- Amerang
- Aschau im Chiemgau
- Babensham
- Bad Aibling
- Bad Endorf
- Bad Feilnbach
- Bernau am Chiemsee
- Brannenburg
- Breitbrunn am Chiemsee
- Bruckmühl
- Edling
- Eggstätt
- Eiselfing
- Feldkirchen-Westerham
- Flintsbach
- Frasdorf
- Griesstätt
- Großkarolinenfeld
- Gstadt am Chiemsee
- Halfing
- Höslwang
- Kiefersfelden
- Kolbermoor
- Neubeuern
- Nußdorf am Inn
- Oberaudorf
- Pfaffing
- Prien am Chiemsee
- Prutting
- Raubling
- Riedering
- Rimsting
- Rohrdorf
- Rott am Inn
- Samerberg
- Schechen
- Schonstett
- Soyen
- Stephanskirchen
- Söchtenau
- Tuntenhausen
- Vogtareuth
- Wasserburg am Inn