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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Landkreis Aichach-Friedberg

Für die Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg führt das Amtsgericht Aichach das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Abteilung
Baulastenverzeichnis
Anschrift
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Telefon
+49 82518940
Website
aichach.de
Behördengebühr
Für den Grundbuchauszug gilt das GNotKG; die Bauakteneinsicht ist kommunal geregelt.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Bayern

Rechtsgrundlage
kein Baulastenverzeichnis (BayBO)

Bayerische Bauordnung (BayBO) – die Baulast ist seit mindestens 1962 nicht kodifiziert; Ersatzinstrument ist Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO

Einsicht
kein Verzeichnis, daher kein Einsichtsrecht

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
Grundbucheinsicht über das Amtsgericht oder einen Notar; Bauakteneinsicht schriftlich mit Termin.

Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.

Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg

22 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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