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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Berchtesgadener Land

Für die Gemeinden in Berchtesgadener Land führt das Amtsgericht Laufen das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Anschrift
Tittmoninger Str. 32
83410 Laufen
Telefon
+49 8682911400
Behördengebühr
Für den Grundbuchauszug gilt das GNotKG; die Bauakteneinsicht ist kommunal geregelt.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Bayern

Rechtsgrundlage
kein Baulastenverzeichnis (BayBO)

Bayerische Bauordnung (BayBO) – die Baulast ist seit mindestens 1962 nicht kodifiziert; Ersatzinstrument ist Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO

Einsicht
kein Verzeichnis, daher kein Einsichtsrecht

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
Grundbucheinsicht über das Amtsgericht oder einen Notar; Bauakteneinsicht schriftlich mit Termin.

Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.

Gemeinden in Berchtesgadener Land

15 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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